EURIDGerade heute, wo Boris Johnson zum Patreichef der englischen Torys ernannt wurde und morgen auch Premierminister der Insel werden soll, fragt sich so mancher Nutzer einer der streng regulierten .eu-Domains, ob er die nach dem von Johnson zur Not auch ohne Abkommen mit der EU unterstützten Brexit am 31.10.2019 verliert.

Gute Nachrichten für EU-Bürger

Zunächst die gute Nachricht: EU-Bürger, die dauerhaft oder zeitweilig in Großbritannien leben, sollen jetzt doch nicht ihre .eu-Adressen mit dem in 3 Monaten anstehenden Austritt des Königreichs aus der EU am 31. Oktober verlieren.

„Unabhängig von ihrem Wohnort“ könnten Angehörige der nach dem Brexit nur noch 27 Mitgliedsstaaten die europäische Top Level Domain (TLD) weiter oder neu benutzen, hat die EU-Kommission Ende vergangener Woche in einem „Hinweis an Interessensvertreter“ zum Brexit und seinen Folgen auf .eu-Domains angekündigt. Damit reagiere sie auf „die Ungewissheiten rund um die Ratifizierung eines Austrittabkommens“.

Das ist in der Domainfrage eine Wende, denn eigentlich hatte die Brüsseler Behörde noch Im März deutlich gemacht, dass mit dem Brexit britische Firmen, Organisationen oder Bürger „nicht länger berechtigt sein werden, Domainnamen mit der Endung .eu zu registrieren“. Dies deckt sich mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Nicht so gute Nachrichten für Briten

Dabei soll es auch weiterhin bleiben. Für Briten gilt damit im Brexit-Fall: Ohne einen Wohn- oder Firmensitz in der EU gibt es höchstens über einen Trick mit einer Treuhandkonstruktion noch .eu-Adressen für sie.Schließlich sind .eu-Adressen grundsätzlich nicht für Nichteuropäer bzw. nichteuropäische Betriebe gedacht.