Das Urheberrecht ist wie ein Dschungel – voll mit Lianen und anderen Fallstricken. Das gilt besonders für Fotos im Internet, denn die unerlaubte Nutzung von Fotos gehört zu den häufigsten Urheberrechtsverletzungen im Netz. Dazu sollte man wissen, dass Fotos in jedem Fall nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind – entweder als Lichtbildwerke nach    § 2 UrhG oder als einfache Lichtbilder nach § 72 UrhG.

Bei einer Recherche zu diesem Thema stieß ich auf eine Veröffentlichung des bekannten Internet-Anwalts Christian Solmecke aus der Kanzlei Wilde, Bäumer, Solmecke in Köln (www.wbs-law.de).

Sein empfehlenswertes Fotorecht-Handbuch, das man unter https://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/07/Fotorecht-Handbuch-WILDE-BEUGER-SOLMECKE.pdf freundlicherweise auch unter einer freien CC-Lizenz (BY 3.0) als PDF-Dokument downloaden und auch (mit Namensnennung) weiterverbreiten darf, beantwortet auf fast 100 Seiten nahezu alle Fragen, die Internetschaffende (oder auch Fotografen) zu diesem Komplex haben könnten.

Bild: Fotorecht-Handbuch, CC BY 3.0, RA Christian Solmecke